Pfade stiften

Zum 40. Geburtstag des VCP Land Bayern hoben die Pfadfinder*innen die „Stiftung VCP in Bayern“ aus der Taufe. Seit über 100 Jahren gibt Pfadfinden jungen Menschen persönliche Orientierung, eröffnet Erlebnisfelder und macht Werte erfahrbar. Als Teil der weltweiten Pfadfinderbewegung widmet sich der VCP Bayern genau diesem Ziel. Mit unserer Stiftung wollen wir die Zukunft des Pfadfindens in Bayern sichern und neue Pfade stiften.

Wege ebnen

Die Stiftung fördert Gruppen aus dem VCP Bayern bei kleinen und großen pfadfinderischen Projekten. Dazu zählen unter anderem Schulungs- und Bildungsarbeit, der Aufbau neuer Gruppen, Maßnahmen für benachteiligte Kinder und Jugendliche, die Unterstützung finanziell weniger gut gestellter Mitglieder, die Anschaffung von pfadfinderischem Material, und vieles mehr. So ebnen wir Wege für die Pfadfinderarbeit direkt dort, wo sie passiert.

Zukunft schenken

Die Stiftung VCP in Bayern ist eine Unterstiftung der Evangelischen Stiftung Pfadfinden. Diese übernimmt als Treuhänderin die Verwaltung des Vermögens. Über die Verwendung der Erträge entscheidet der Beirat der Stiftung VCP in Bayern. Der trifft sich meist im Frühjahr (Antragsschluss 15. März) und im Herbst (Antragsschluss 15. Oktober) um die Anträge zu prüfen und die Zukunft des Pfadfindens zu unterstützen.

Mach auch du deine Aktion zu einem Pfadstifter-Projekt

Kontakt

Stiftungsbeirat

VCP Land Bayern
Postfach 450131
90212 Nürnberg
Telefon 0911 4304-264
stiftung@~@vcp-bayern.de

Die Stiftung VCP in Bayern fördert pfadfinderische Projekte, die Zukunftschancen eröffnen. Seit dem Gründungsjahr 2014 hat die Stiftung bereits mehrere Projekte in verschiedenen Ecken Bayerns unterstützt. Wie du selbst einen Antrag stellen kannst, findest du in den Förderrichtlinien.

Die Förderrichtlinien der Stiftung VCP in Bayern

1. Vorbemerkung

Die Stiftung VCP in Bayern hat eine Satzung, in der fast alles geregelt ist, auch wie die Mittel verwendet werden sollen.

2. Für was kann man Geld beantragen?

Die „Stiftung VCP in Bayern“ will Jugendarbeit in Bayern im Rahmen des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) unterstützen.

Hier ein paar Beispiele, was alles gefördert werden kann:

  • Schulungs- und Bildungsarbeit
  • der Aufbau neuer Gruppen
  • alle Maßnahmen, die für benachteiligte Kinder und Jugendliche gedacht sind
  • wenn Mitglieder unterstützt werden sollen, die wenig Geld haben (z.B. Gruppenfahrten mit Kindern, die es sich eigentlich nicht leisten können)
  • Aktionen und Projekte, die sonst nicht zustände kämen
  • internationale Begegnung sind oft teuer, hier kann geholfen werden, wenn unsere Ziele der internationalen Arbeit nur so erreicht werden können
  • wenn Häuser, Gruppenräume und so etwas gekauft oder renoviert werden sollen
  • wenn eine Gruppe Dinge kaufen will, die für ihre Arbeit wichtig sind

3. Wer kann denn so eine Förderung bekommen?

Geld können Mitglieder des VCP Land Bayern, die Gruppen, Stämme, Regionen und auch der Landesverband selbst bekommen, es muss nur einen Verantwortlichen und ein offizielles Konto des VCP und seiner Gruppierungen geben.

4. Wie müssen Anträge gestellt werden?

Dies soll irgendwie schriftlich geschehen. In dem Brief oder Mail muss wenigstens stehen,

  • wer der Antragsteller ist (Name, Adresse, Gruppe),
  • was geplant ist und wie groß der Zuschuss sein soll,
  • welche Ausgaben geplant sind und wer noch mit zahlt.

Den Antrag am besten ins Hu 100 schicken.

5. Wann muss man einen Antrag stellen?

Am besten vor dem Beginn des Projektes, ausnahmsweise können aber auch laufende Projekte gefördert werden.

Die Stichtage für den Antragsschluss findet ihr unter Punkt 7.

6. Wieviel Geld kann man beantragen, was wird bezahlt?

Grundsätzlich ist alles möglich (Sachkosten, Personalkosten, Investitionskosten, Honorare und dergl.)

Aber bitte kein überteuertes Zeug beantragen. Wenn der Stiftungsbeirat Probleme hat mit dem, was Ihr Euch vorstellt, muss man darüber reden.

Ein kleiner Eigenbeitrag ist unbedingt notwendig. Wenn Ihr kein Geld habt, genügt es vielleicht auch, die eigene Arbeitsleistung (Eigenleistung) mit einzubringen.

Wenn Andere auch noch ein Geld geben, dann muss man das nehmen, und mit reinrechnen.

Das Geld, das Ihr von der Stiftung bekommt, gilt als Euer eigenes Geld, wenn Ihr z.B. vom KJR was beantragt (Eigenanteil).

7. Wie entscheidet jetzt die Stiftung über Euren Antrag?

Der Beirat der Stiftung trifft sich meistens im Frühjahr (Antragsschluss 15.03.) und im Herbst (Antragsschluss 15.10.), dort wird über Euren Antrag entschieden.

Hat der Beirat ein Problem mit Eurem Antrag, kann er vor der Entscheidung auch andere Gremien des VCP Land Bayern um Rat fragen.

Ihr bekommt die Entscheidung auf jeden Fall schriftlich, egal ob Ihr etwas bekommt oder nicht.

Auf eine Förderung hat aber niemand einen Rechtsanspruch.

8. Was ist noch zu beachten?

In dem Schreiben steht dann auch, was Ihr sonst noch tun müsst, z.B.

  • dass Ihr Berichte und Fotos über die Maßnahme an das Landesbüro schicken müsst,
  • wie lange Ihr Belege, Quittungen, Rechnungen und sowas aufheben müsst,
  • in welcher Zeit das Ganze durchgeführt und abgerechnet werden muss und
  • wie lange die beschafften Sachen für den vorgesehenen Zweck verwendet werden müssen (z.B. 5 Jahre).

Auf jeden Fall müsst Ihr in der Öffentlichkeit zeigen, dass Ihr Geld der Stiftung erhalten habt und damit auch etwas Werbung für unsere Stiftung machen.

9. Was ist zu tun, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist?

Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Projektes müsst Ihr

  • schriftlich berichten, wie Ihr das Geld verwendet habt und
  • eine Liste aller Einnahmen und Ausgaben dafür
  • an die Geschäftsstelle schicken.

Rechnungen und Quittungen braucht Ihr erst einmal nicht mitschicken. Wenn der Stiftungsbeirat die Belege sehen möchte, müsst Ihr sie aber vorgelegen.

10. Wann bekommt Ihr Euer Geld?

Im Regelfall gibt es das Geld hinterher, also nach der Abrechnung. Dann sollte es jedoch mit der Auszahlung schnell gehen.

Es kann aber auch einen Vorschuss geben, Ihr müsst dies nur begründen.

11. Sonst noch was?

Wenn Ihr Fotos und Berichte schickt, gehören die dann der Stiftung. Wir können sie dann ohne weitere Nachfrage für unsere Zwecke verwenden, z.B. für Werbeflyer oder ähnliches.

Wenn Euch das ganze Verfahren zu kompliziert und bürokratisch erscheint und Ihr Hilfe braucht, wir helfen Euch: der Stiftungsbeirat und die Landesgeschäftsstelle des VCP Bayern.

Diese Regeln wollen wir alle einhalten, wenn es aber einen Grund gibt, abzuweichen, wollen wir uns nicht daran fesseln.

(Dies ist eine vereinfachte, leichter lesbare Fassung der ausführlichen Förderrichtlinien. Bei Problemen, die sich bei der Interpretation dieser kurzen Fassung ergeben, sind die Formulierungen der ausführlichen, juristisch korrekten Förderrichtlinien ausschlaggebend.)

Für euren Antrag auf Förderung und die Abrechnung nutzt bitte diese Formulare.

Sei ein Pfadstifter und unterstütze Pfadfinden in Bayern

Welche Zuwendungsmöglichkeiten gibt es

Zuwendungen als Spende

Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung (Projekte/Ziele) der Stiftung verwendet. Jeder Betrag ist willkommen, es gibt keine Untergrenze. Bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig.

Stifterdarlehen

Ein zinsfreies Stifterdarlehen wird gesondert angelegt und ist damit kein Teil des Grundstockvermögens. Die Stiftung kann dann über die Ausschüttungen aus der jeweiligen Anlage verfügen.

Dauerauftrag

Mit einem Dauerauftrag kannst du der Stiftung VCP in Bayern kontinuierlich mit kleinen (oder natürlich auch großen) Beträgen helfen. Jeder monatliche Geldeingang erhöht das Stiftungskapital.

Zuwendung zur Erhöhung des Stiftungsvermögens

(Zustiftung)

Deine Zuwendung ohne eine anderweitige Festlegung erhöht das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage des Grundstockvermögens werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt und es können mehr Projekte gefördert werden. Der beschriebene Sonderausgabenabzug für Spenden steht Dir auch bei Zuwendungen in das Stiftungsvermögen offen.

Vertrag zugunsten Dritter oder Bezugsberechtigung

Wenn Du die Stiftung außerhalb der letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchtest, kannst du dies über einen sogenannten ‚Vertrag zugunsten Dritter‘ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrags tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Bitte wende Dich an den Beirat der Stiftung.

Letztwillige Verfügung

Du kannst Deine  Zuwendung an die Stiftung VCP in Bayern in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

Zuwendung durch Erben

Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer führen.

Zuwendungsbestätigung

Deine Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 200 € kannst Du einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Möchtest Du trotzdem eine Zuwendungsbestätigung haben, lass uns das wissen und wir schicken diese gerne zu. Übersteigt deine Zuwendung den Betrag von 200 Euro senden wir immer eine Zuwendungsbestätigung zu. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte gib im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung Deinen Namen und Deine vollständige Anschrift an.

Der Beirat der Stiftung VCP in Bayern

Im Beirat der Stiftung VCP in Bayern engagieren sich meist ältere Pfadfinder*innen aus dem VCP Bayern, die so dem Verband als aktive Mitglieder erhalten bleiben und die Jugendarbeit unterstützen. Die Beiratsmitglieder werden auf der Landesversammlung des VCP Bayern für je vier Jahre gewählt.

Ebenfalls im Beirat eingebunden sind jeweils ein*e Vertreter*in der Landesleitung und des Rechtsträgers (VCP Bayern e.V.). Gemeinsam entscheidet der Beirat unter anderem über die Verwendung der Stiftungserträge und die Förderung von Projekten.

Die Mitglieder des Stiftungsbeirates ab März 2024

Kontoinformationen

Stiftung VCP in Bayern | Evangelische Bank eG
Konto: 10 000 2259 | BLZ 520 604 10
IBAN: DE05 5206 0410 0100 0022 59 | BIC: GENODEF1EK1

Termine

Der Stiftungsbeirat kommt in der Regel zweimal jährlich zusammen, um über die eingegangenen Anträge zu entscheiden. Diese Termine liegen Mitte März und Mitte Oktober.