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Gerichtliche Geldauflagen und Bußgelder

Gemeinnützige Vereine wie der VCP Bayern e.V. können sich bei den Oberlandesgerichten auf die sogenannten „Bußgeldlisten“ setzen lassen. Gerichte können, meist als Auflage zu einer Bewährungsstrafe, festlegen, dass Verurteilte einer bestimmten Organisation von dieser Liste Geld zukommen lassen müssen. Die Liste wird auch genutzt, wenn ein Strafverfahren noch vor Prozessbeginn eingestellt wird.
Diese Seite dient als Informationsquelle für Menschen, denen von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht eine Geldauflage oder ein Bußgeld auferlegt wurde, und Interessierte aus der Justiz, die unsere Arbeit zukünftig auf diese Weise unterstützen wollen.

Der VCP Bayern

Der VCP ist der größte evangelische Pfadfinder*innenverband in Deutschland. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen lernen mit viel Freude Verantwortung zu übernehmen, sich in Gruppen einzubringen und ihre eigenen Stärken zu entdecken. Konfession, Geschlecht oder Herkunft spielen dabei keine Rolle. Als Teil der Evangelischen Jugend ist der VCP protestantisch geprägt, doch sind unter den deutschlandweit rund 47.000 erreichten Pfadfinder*innen verschiedenste Glaubensrichtungen vertreten.
Allen gemeinsam ist das Ziel, die Welt ein Stück besser zurückzulassen, als sie diese vorgefunden haben.

Der Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder Bayern e.V. (VCP Bayern e.V.) ist als Rechtsträger des Landesverbands vom Finanzamt Nürnberg-Zentral (StNr. 241/111/21067) von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.

Hinweise für Zahlungspflichtige

Auch wenn Ihre Zahlung nicht ganz freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen herzlich, da wir mit ihr unsere gemeinnützige Arbeit noch besser gestalten können.

Folgende Punkte sind für eine ordentliche Abwicklung wichtig:

  • Bitte leisten Sie ihre Zahlung immer auf das unten angegebene Konto.
  • Geben Sie bei jeder Zahlung das Aktenzeichen des Gerichts an. So können wir Ihre Zahlung zuordnen und dem Gericht den Eingang bestätigen.
  • Für Zahlungen von Geldauflagen/ Bußgeldern können wir keine Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.
  • Wir können nicht über Ratenzahlung oder Fristverlängerungen entscheiden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das für sie zuständige Gericht.

Bei Geldauflagen legen Sie bitte folgende Daten zugrunde:

VCP Bayern e.V.
Hummelsteiner Weg 100 - 90459 Nürnberg

Unser Konto für Geldauflagen:

IBAN: DE05 5206 0410 0003 5077 26
BANK: Evangelische Bank (GEN0DEF1EK1)

Hinweise für Richter*innen und Staatsanwaltschaften

Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen über unsere Arbeit, Überweisungsträger für Ihre Zuweisungen und Klebeetiketten mit unserer Adresse zu. Melden Sie sich hierfür am besten bei unserem Geschäftsführer Mattias Metz mattias.metz(at)vcp-bayern.de, der auch Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen ist.