Förderung der Jugendarbeit durch den BJR

Der BJR fördert verschiedene Maßnahmen der Jugendarbeit.
Zum einen wird die Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Jugendleiterinnen und Jugendleitern) gefördert (AEJ). Zum anderen werden Jugendbildungsmaßnahmen (JBM) gefördert. Mehr Informationen dazu gibt es auf der Webseite des BJR.
Die entsprechenden Anträge findet ihr am Ende dieser Seite.
ACHTUNG:Derzeit sind nur die Regionen und das Land antragsberechtigt.
Denkt bitte daran, auch die Teilnehmerlisten auszufüllen. Die Anträge müssen dann innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung in der Geschäftsstelle landen. Dort bearbeiten wir sie und leiten alles Weitere in die Wege.
Formulare Zuschussanträge JBM (noch gültig bis inkl. Mai 2018)
- KSV Zuschussantrag JBM SEPA 02.xlsBJR Zuschussantrag JBM (Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit)478 K
- KSV Zuschussantrag JBM GTK SEPA 02.xlsBJR Zuschussantrag JBM (Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen mit größerem Teilnehmendenkreis)159 K
Formulare Zuschussanträge AEJ (noch gültig bis inkl. Mai 2018)
- KSV Zuschussantrag AEJ SEPA 02.xlsxBJR Zuschussantrag AeJ (Förderung der Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher Jugendleiterinnen und Jugendleiter)314 K
- KSV Zuschussantrag AEJ Abendseminare SEPA 02.xlsBJR Zuschussantrag AeJ Abendseminare (Förderung der Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher Jugendleiterinnen und Jugendleiter)466 K